Kinder beim Zahnarzt

Prophylaxe für Kinder und Jugendliche

Bei unseren Kindern haben wir heute die besten Voraussetzungen, dass ihre Zähne ihr ganzes Leben lang gesund bleiben, indem sie vom Milchgebiss an regelmäßig an unserem Prophylaxeprogramm teilnehmen,  d.h. dass auch sie zweimal jährlich zur Untersuchung und zur altersentsprechenden Prophylaxe – Behandlung kommen.

Die allermeisten unserer jungen Patienten kennen deshalb auch keine „ Angst vorm Zahnarzt“ mehr, weil sie noch nie wegen eines kranken Zahnes oder aus einem anderen Grund eine unangenehme Behandlung bekommen haben. Und Sie als Eltern haben keine schlaflosen Nächte mehr, weil ihr Kind nie Zahnschmerzen hat.

Die Prophylaxe Behandlung läuft bei Kindern prinzipiell gleich ab wie bei Erwachsenen, allerdings sind die Behandlungsdauer und die Hinweise zum Zähneputzen dem Alter des Kindes angepasst. Uns und sicher auch Ihnen ist es wichtig, dass die Kinder auch beim nächsten Mal wieder gerne zur Prophylaxe kommen.

Die Kosten der Prophylaxebehandlung werden von privaten Krankenkassen vollständig entsprechend dem Versicherungstarif erstattet, die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Behandlung zweimal im Jahr, wenn die Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren alt sind.

Fissurenversiegelung

Gesunde natürliche Zähne haben kleine Grübchen und Rillen (die sogenannten Fissuren), besonders ausgeprägt auf den Kauflächen der Backenzähne, die sich nur schwierig von bakteriellen Belägen reinigen lassen. Zudem ist der  Zahnschmelz  in den ersten Jahren nach dem Zahndurchbruch noch nicht sehr widerstandsfähig gegenüber Karies, hier ist die Fissurenversiegelung eine ausgesprochen wertvolle Maßnahme zum Schutz der jungen Zähne.

Durch diese Versiegelung – eine völlig schmerzfreie Behandlung – werden diese Grübchen mit einem Kunststoff verschlossen, so dass sich Bakterien nicht mehr ansiedeln und in den Zahnschmelz eindringen können. Die Fissurenversiegelung kann bei hohem Kariesrisiko auch an Milchzähnen oder im Erwachsenengebiss durchgeführt werden.
Die regelmäßige Kontrolle dieser Versiegelungen ist sinnvoll, ggf. müssen sie nach einigen Jahren wiederholt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Fissurenversiegelung nur bis zum 18. Lebensjahr und nur an den großen Backenzähnen.

Prophylaxe für Teens und Jugendliche

In dieser Altersgruppe besteht eine hohe Kariesgefährdung durch sich ändernde Ernährungs- und Lebensgewohnheiten oder durch eine kieferorthopädische Behandlung mit Brackets. Das bedeutet, dass die regelmäßige, halbjährliche Kontrolle und Prophylaxe auch nach dem Zahnwechsel weitergehen muss.