Corona Hygiene

Während der Corona-Pandemie zum Zahnarzt?

Regelmäßige Kontrolltermine in der Zahnarztpraxis sorgen dafür, dass Zähne, Zahnfleisch und Mund gesund bleiben. Denn der Zahnarzt kann Krankheiten frühzeitig erkennen und behandeln. Auch bei akuten Beschwerden ist es ratsam, schnell einen Zahnarzt aufzusuchen. Denn Erkrankungen im Mund haben nachweislich auch einen Einfluss auf Erkrankungen des gesamten Körpers wie z.B. Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zudem ist eine gesunde Mundhöhle wichtiger Bestandteil einer funktionstüchtigen Immunabwehr des gesamten Körpers. Die zahnmedizinische Versorgung gehört zur medizinischen Grundversorgung und sollte auch in der Corona-Pandemie nicht verschoben werden.

Ich habe Symptome einer Atemwegserkrankung. Kann ich zum Zahnarzt?

Bei Krankheitsanzeichen wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot oder Fieber sollten Patienten vor dem vereinbarten Termin in ihrer Zahnarztpraxis anrufen. Sie müssen die Praxis über die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung informieren. Das Praxisteam wird das weitere Vorgehen mit dem Patienten besprechen. In zahnmedizinischen Notfällen wird eine individuelle Lösung gefunden. Sofern es sich nicht um einen zahnmedizinischen Notfall handelt, sollte die Behandlung grundsätzlich so lange verschoben werden, bis der Patient wieder gesund ist. Um die Diagnose der Atemwegserkrankung abzusichern, sollte sich der Patient telefonisch an seinen Hausarzt wenden.

Ich bin an Corona erkrankt oder stehe im Verdacht, mich infiziert zu haben. Ist eine zahnmedizinische Versorgung möglich?

Die Notfallversorgung von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten erfolgt über dafür speziell benannte Kliniken und/oder Schwerpunktpraxen als zahnmedizinische Behandlungszentren unter Nutzung der notwendigen Schutzausrüstung. Patienten sollten ihren Hauszahnarzt anrufen. Er kann in einem akuten zahnmedizinischen Notfall an eine geeignete Klinik oder Praxis überweisen.

  • Zahnarzttermine wahrnehmen – Erkrankungen vermeiden
  • Symptome der Atemwege: Zahnarzt vor Termin anrufen!
  • An Corona erkrankt oder unter Verdacht: zahnmedizinische Notfallbehandlung in bestimmten Kliniken und Praxen

Während der Corona-Pandemie zum Zahnarzt? So geht es richtig!

Wer eine Vorsorge beim Zahnarzt benötigt oder Zahnschmerzen hat, sollte nicht zögern, einen Termin zu vereinbaren. Denn der Besuch beim Zahnarzt kann nicht nur die Gesundheit von Zähnen und Mund erhalten, sondern auch vor Erkrankungen des gesamten Körpers wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Krankheiten schützen.

Zahnarztbesuche führen nach bisherigen Erkenntnissen nicht zu erhöhten Risiken einer Infektion mit COVID19. Weltweit trugen zahnmedizinische Behandlungen weder bei Patienten noch beim zahnmedizinischen Fachpersonal zu höheren Infektionszahlen bei.

Wer eine Vorsorge beim Zahnarzt benötigt oder Zahnschmerzen hat, sollte nicht zögern, einen Termin zu vereinbaren. Denn der Besuch beim Zahnarzt kann nicht nur die Gesundheit von Zähnen und Mund erhalten, sondern auch vor Erkrankungen des gesamten Körpers wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Krankheiten schützen. Zahnarztbesuche führen nach bisherigen Erkenntnissen nicht zu erhöhten Risiken einer Infektion mit COVID19. Weltweit trugen zahnmedizinische Behandlungen weder bei Patienten noch beim zahnmedizinischen Fachpersonal zu höheren Infektionszahlen bei. „Für Zahnarztpraxen in Deutschland gelten seit Jahren besonders strenge Hygienevorschriften“ erklärt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Das gesamte Praxisteam wird zu den Hygieneregeln geschult und ist verpflichtet, diese einzuhalten.“

Gute Hygiene in Deutschlands Zahnarztpraxen

„Für Zahnarztpraxen in Deutschland gelten seit Jahren besonders strenge Hygienevorschriften“ erklärt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Das gesamte Praxisteam wird zu den Hygieneregeln geschult und ist verpflichtet, diese einzuhalten.“ Die für jede Praxis individuell festgelegten Hygienemaßnahmen helfen, die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern und so vor Infektionen zu schützen. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass regelmäßig Patienten in die Zahnarztpraxis kommen, die Viren und Bakterien, wie z.B. Masern oder HIV, übertragen können. In Zeiten von Corona ist der Infektionsschutz sogar noch verstärkt worden. Patienten sollten vor dem geplanten Termin telefonischen Kontakt mit ihrer Zahnarztpraxis aufnehmen.

Diese Hygiene-Regeln schützen vor einer Infektion

  • Patienten und Praxisteam halten den Mindestabstand von 1,5m ein – außer bei der Behandlung.
  • Termine plant die Praxis so, dass Abstandsregeln auch im Rezeptions- und Wartebereich eingehalten werden können.
  • Patienten und Praxisteam tragen einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Während der Behandlung tragen Zahnarzt und Mitarbeiterin weitere Schutzkleidung wie z.B. Brille, ggf. Schutzvisier/Schutzschild, Handschuhe und ggf. Schutzkittel. 
  • Der Bereich der Rezeption kann durch eine flüssigkeitsdichte Abtrennung geschützt werden.
  • Zusätzlich zum regelmäßigen und gründlichen Händewaschen zu Hause, desinfizieren sich Patienten die Hände nach Betreten und vor Verlassen der Praxis.
  • Patienten sollten möglichst wenige Oberflächen, z.B. Türklinken, berühren.
  • Husten und niesen in die Armbeuge; mit den Händen möglichst nicht ins Gesicht fassen.
  • Begleitpersonen erwachsener Patienten warten außerhalb der Praxis.
  • Ideal: Telefonat vor dem Zahnarztbesuch, ob in den letzten zwei Wochen Symptome einer Corona-Infektion aufgetreten sind, erneute Abfrage beim Betreten der Praxis.